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Umgang mit dem Finanzamt

Scheuen Sie sich nicht vor dem Finanzamt. Dort arbeiten unter erschwerten Bedingungen ganz normale Menschen. Wie überall im Leben können Sie im Zweifelsfall durch Freundlichkeit mehr erreichen, als wenn Sie auf Ihr (oft auch nur vermeintliches) Recht pochen.

Machen Sie keinen Bestechungsversuch. Die Gefahr, genau das Gegenteil zu erreichen, ist sehr groß. Außerdem ist es strafbar für beide.

Stimmen Sie Ihren Sachbearbeiter positiv, indem Sie Ihre Steuererklärung vollständig ausfüllen, die Unterschrift nicht vergessen und alle notwendigen Belege und Belegzusammenstellungen beifügen.
Ich betone: Nur die notwendigen Belege. Das sind die gesetzlich vorgeschriebenen Belege bei haushaltsnahen Dienstleistungen, Spenden und Steuerabzug bei Kapitalerträgen. Alle anderen Belege halten Sie nur für eine Anforderung bereit.
Heften Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei, selbst dann, wenn dort nichts eingetragen ist.

Legen Sie alle Anlagen und Belege in der Reihenfolge der Steuererklärungsvordrucke bei und verbinden alles mit einem Heftstreifen.

Der Bearbeiter im Finanzamt hat die Möglichkeit, von der Vorlage von Belegen abzusehen, wenn die Auswirkung nur gering oder die Steuererklärung in sich schlüssig ist.

Dazu zählen:

Ohne Belege können anerkannt werden: Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, daß der Finanzbeamte keine Belege sehen möchte.

Schicken Sie die Steuererklärung mit der Post oder werfen Sie diese in den Briefkasten beim Finanzamt ein. Ein persönliches Erscheinen bringt für Sie überhaupt nichts, denn die Erklärungen werden doch in der Reihenfolge des Eingangs verarbeitet. Vergeuden Sie Ihre Freizeit nicht auf den Fluren des Finanzamts, es gibt hübschere Orte.

Wenn Sie Ihrem Bearbeiter unbedingt bei der Prüfung Ihrer Erklärung zuschauen wollen, wundern Sie sich nicht über ein genaueres Hinsehen des Beamten und unvorhergesehene Fragen, deren sofortige (und richtige) Beantwortung Ihnen Schweißperlen auf die Stirn treiben könnte.

Sollte Ihnen das Finanzamt etwas ablehnen wollen, so bestehen Sie darauf, daß Ihnen dies schriftlich mit Angabe der Rechtsgrundlage mitgeteilt wird. Dies selbst dann, wenn Sie persönlich beim Finanzamt erschienen sind. So können Sie in aller Ruhe die Auffassung des Finanzamts auf Richtigkeit prüfen.

Lassen Sie dem Finanzamt wenigstens 6 Wochen zur Bearbeitung. Ungeduldige Anrufe bringen nur noch mehr Verzögerung, weil der Bearbeiter für das Telefonieren und Nachsehen ja auch Zeit benötigt, die dann woanders fehlt.
Abgesehen davon sind zum 31.12.2007 in NRW fast 1.000 Finanzbeamte wegen Sparmaßnahmen entlassen worden. Und das bei steigender Arbeitsbelastung! Danke Herr Rüttgers.

Ist endlich der Steuerbescheid eingetroffen, so vergleichen Sie sofort die Erstattung oder Nachzahlung mit dem Ausdruck dieses Programms.

Stellen Sie Abweichungen fest, so gehen Sie den Steuerbescheid und den Programmausdruck systematisch durch. Der Aufbau des Programmausdrucks ist absichtlich stark an den amtlichen Steuerbescheid angelehnt, damit Sie alles sofort wiederfinden können.

Sie grenzen die Abweichungen schnell ein, wenn Sie folgende Reihenfolge des Vergleichs vornehmen:

  1. Erstattungsbetrag
  2. Gesamtbetrag der Einkünfte
  3. Einkommen
  4. zu versteuerndes Einkommen

Dies alles finden Sie stets unmittelbar nach einem Trennstrich, der die ganze Breite der Seite ausfüllt.

Stimmt etwas nicht, so haben Sie einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides Zeit, Einspruch einzulegen. Dies muß schriftlich geschehen. Der Einspruch muß nicht sofort begründet werden, das können Sie später nachholen, wenn Sie fachkundigen Rat eingeholt haben.

Das Einspruchsverfahren ist selbst dann kostenlos, wenn Ihre Rechtsansicht unrichtig ist und das Finanzamt nicht abhelfen kann.

Ist das Finanzamt entgegen Ihrer begründeten Überzeugung ablehnend, dann können Sie gegen die Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht erheben. Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten dafür. Bei schwierigen Rechtsfragen sollten Sie jetzt einen Steuerberater Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Letzte Änderung: 27.11.2007 Quelle: www.olufs.com/umgang.shtml