Steueränderungen
Abgeltungssteuer ab 2009
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Alle wichtigen vorgesehenen Steueränderungen ab 2007
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Steueränderungen für 2006
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Rentenbesteuerung ab 01.01.2005
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Steueränderungen für 2004
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Steueränderungen für 2003
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Steueränderungen für 2003
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Steueränderungen für 2002
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Steueränderungen für 2000
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Steuerreform 2001 bis 2005
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Steueränderungen 1.1.2002
[Stand 06.07.2001]
[überarbeitet: 10.10.2002]
Ab 1.1.2002 erhalten Familien folgende Vergünstigungen:
- Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind
um ca. 30 DM auf 154 Euro (301,20 DM),
- Kindergeld für das dritte Kind 154 Euro (bisher 300 DM),
- Erhöhung des Kinderfreibetrages von 6.912 DM auf 3.648 Euro
(7.135 DM),
- der bisherige Betreuungsfreibetrag von 3.024 DM galt nur für
Kinder bis 16 Jahre; er wird auf 2.160 Euro ca. 4.225 DM) erhöht,
in Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung"
umbenannt und gilt nunmehr für alle Kinder,
- ein neuer § 33c EStG wird für Kinder bis zu 14 Jahren
(oder wegen Behinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten)
eingeführt. Es könnenAufwendungen für Dienstleitungen
zur Betreuung des zum Haushalt (Kinderbetreuung) gehörenden Kindes
als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, soweit
diese 1.548 Euro übersteigen, maximal jedoch 1.5500 Euro. Nicht
für Unterricht, Sport, Freizeit oder Vermittlung besonderer Fertigkeiten.
- gesetzlich geregelt ist nunmehr, daß zu den Einkünften
und Bezügen der Kinder über 18 Jahre (Grenze: 7.188 Euro)
auch der Versorgungsfreibetrag, der Sparerfreibetrag und steuerfreie
Gewinne zählen. Dies war bisher im Gesetz unklar formuliert.
- der Ausbildungsfreibetrag wird nur noch für volljährige
Kinder, die auswärts untergebracht sind gewährt und beträgt
maximal 924 Euro,
- der "Dienstmädchenfreibetrag" von 18.000 DM entfällt
ersatzlos,
- der Haushaltsfreibetrag wird von 2.916 Euro auf 2.340 Euro gesenkt,
Für 2003 und 2004 wird der Freibetrag nochmals abgesenkt auf
1.188 Euro; ab 2004 wird kein Haushaltsfreibetrag mehr gewährt.
Die bisherige
Einschränkung, dass ein Haushaltsfreibetrag ab 2002 nur noch
dann gewährt wird, wenn die Voraussetzungen auch in 2001 vorlagen,
ist rückwirkend wieder aufgehoben worden.
Alle steuerlich relevanten EURO-Beträge
für Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge usw. finden
Sie hier zum Herunterladen.