Kommentar zum Bankengeheimnis [21.10.2005] [MEHR »]
Kommentar zum 630 DM-Gesetz [01.06.1999] [MEHR »]
Kommentar zur Schwarzarbeit [14.04.1998] [MEHR »]
Kommentar zur Gesetzgebung [23.11.1997] [MEHR »]

Alte Regelung (bis 31.3.1999):
Ein Nebenjob, der eine bestimmte Studenanzahl je Woche nicht überschreiten
durfte und für den nicht mehr als 630 DM/Monat gezahlt wurde,
war sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlte pauschal Lohnsteuer,
Kirchensteuer und Soli, insgesamt rund 25%.
Der Arbeitgeber konnte die Lohnsteuer auf den Jobber abwälzen.
Überstieg der Lohn 630 DM/Monat, war die Stundenzahl höher als das Maximum oder hatte der Jobber einen weiteren Nebenjob auf 630 DM-Basis, so entfiel für alle Jobs gleichzeitig die Sozialversicherungsfreiheit. Jobber und Arbeitgeber mußten die übliche Sozialversicherung zahlen (zusammen ca. 40%) und je nach Sachverhalt auch normale Lohnsteuer zahlen.
Neue Regelung (ab 1.4.1999):
Ein Nebenjob, der eine bestimmte Studenanzahl je Woche nicht überschreiten
darf und für den nicht mehr als 630 DM/Monat gezahlt wird,
ist steuerfrei, wenn der Jobber keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen
hat. Daneben sind vom Arbeitgeber ca. 22% Sozialversicherungsbeiträge
zu zahlen.
Der Arbeitgeber kann die Sozialversicherungsbeiträge nicht auf
den Jobber abwälzen.
Hat der Jobber einen weiteren Job oder ist Arbeitnehmer, so werden alle Jobs zusammengerechnet und als normal steuerpflichtig behandelt.
Ergebnis:
| Auswirkung bis 31.3.1999 | Auswirkung ab 1.4.1999 | Ergebnis: | |
| Student/Schüler mit einem 630 DM-Job (sonst kein Arbeitnehmer) | Arbeitgeber zahlt 25% Steuern; bei Abwälzung auf Jobber und Vorlage Steuerkarte: 0 DM | Arbeitgeber zahlt Sozialversicherung, Jobber steuerfrei | für den Jobber kein Unterschied, falls Lohnsteuer nicht abgewälzt: für Arbeitgeber leichte Verbesserung |
| wie vor, aber mehrere 630 DM Jobs | Arbeitgeber zahlt 25% Steuern |
alle Jobs sind steuer- und sozialversicherungspflichtig (wie normale Arbeit auch) | Für den Jobber wird es teurer, aber dafür Sozialversicherungsschutz. Lohnsteuern wird in der Regel vom Finanzamt erstattet. |
| Hausfrau (-mann) mit einem 630 DM Job (sonst kein Arbeitnehmer) | Arbeitgeber zahlt 25% Steuern; bei Abwälzung auf Jobber und Vorlage Steuerkarte: 0 DM | Arbeitgeber zahlt Sozialversicherung, Jobber steuerfrei | für den Jobber kein Unterschied, falls Lohnsteuer nicht abgewälzt: für Arbeitgeber leichte Verbesserung |
| wie vor, aber mehrere 630 DM Jobs | siehe Student | siehe Student | siehe Student; Lohnsteuererstattung je nach Einkommen der Ehegatten durch Finanzamt |
| Rentner mit einem 630 DM Job (sonst kein Arbeitnehmer) | Arbeitgeber zahlt 25% Steuern; bei Abwälzung auf Jobber und Vorlage Steuerkarte: 0 DM | Arbeitgeber zahlt Sozialversicherung, Jobber steuerfrei, wenn sonst keine positiven Einkünfte. | für den Jobber kein Unterschied, falls Lohnsteuer nicht abgewälzt: für Arbeitgeber leichte Verbesserung |
| wie vor, aber mehrere 630 DM-Jobs | siehe Student | siehe Student | siehe Hausfrau |
Verstehen Sie jetzt etwa die Aufregung der Jobber?
Eigentlich ist nur dann Aufregung angesagt, wenn der Jobber bisher mehrere 630 DM-Jobs hatte und diese illegal als sozialversicherungsfrei behandelt wurden. Ist diese Illegalität (Sozialversicherungsbetrug wird hart bestraft) das, was CDU und CSU als normal ansehen?
Wußten Sie, daß die CDU/CSU in 1997 die 630 DM-Jobs in der damaligen Form abschaffen wollten (so Schäuble, Blüm und Frau Merkle)? Alles vergessen! Damals kam die Regelung wegen des Widerstandes der FDP. nicht durch; kein Wunder, ist es doch in Deutschland die einizige Partei, die sich längere Zeit einen gerichtlich anerkannten Steuerhinterzieher als (Ehren-)Vorsitzenden leistete.
Zitat Schäuble (CDU) auf dem Parteitag in Leipzig 1997: "Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nehmen immer mehr zu. Aber, liebe Freunde, ein System sozialer Sicherung, das seine Finanzierung im wesentlichen an die nichtselbständige Beschäftigung knüpft, muß zerstört werden, wenn ein immer größerer Teil von Beschäftigung versicherungsfrei wird und ein kleiner werdender Teil immer höhere Beiträge zu verkraften hat."
Zitat Blüm (CDU) im ZDF (19.10.1997): "Ich habe immer gedacht, 610, das sei wie früher die Ausnahme. es ist aber nicht mehr die Ausnahme. Ganze Firmengruppen machen daraus eine Strategie. Sie entziehen sich den Solidarpflichten. Das kann der Sozailstaat nicht wehrlos hinnehmen."
Zitat Frau Stamm, Ministerin in Bayern, CSU im ZDF (19.10.1997): "Ich fordere, und das ist nicht neu ..., daß zumindest diejenigen, die ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis haben plus ein geringsfügiges Beschäftigungsverhältnis, Rentenversicherungsbeiträge einbezahlen müssen."
Die Aufregung ist bei den Arbeitgebern schon verständlich.
Eine Vielzahl (insbesondere Zeitungsverlage) haben die Lohnsteuer entweder
auf den Jobber abgewälzt oder sich Lohnsteuerkarten vorlegen lassen;
das war nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber eine ungeschlossene Gesetzeslücke.
Jetzt müssen Sie die Sozialversicherung übernehmen und können
nicht abwälzen. Das empfinden die Verlage als unsozial.
Andere Arbeitgeber haben die regulären Arbeitsverhältnisse
gekündigt und in mehrere 630 DM-Jobs aufgeteilt. Nicht selten
wurden "Geisterarbeitnehmer" eingestellt [also solche, die
schon tot, aus dem Telefonbuch abgeschrieben waren oder von der bisherigen
Arbeitskraft "mitgebracht" wurden ohne tatsächlich zur
arbeiten (meist die Oma oder die Kinder)]. Das hatte den Vorteil, daß
der Arbeitnehmer sein Geld brutto für netto auf die Hand bekam
und der Arbeitgeber die Sozialversicherung sparte.
Verstehen Sie jetzt, warum die Arbeitgeber in der Presse lancieren lassen,
daß 30% der 630 DM-Jobber gekündigt haben? Für
Geisterarbeitnehmer gibt es weder eine Freistellungsbescheinigung vom
Finanzamt noch eine Lohnsteuerkarte von der Gemeinde.
Jetzt besteht die Chance, daß aus den aufgesplitteten Jobs wieder
richtige Arbeitsverhältnisse werden; so richtig mit Kündigungsschutz,
Krankenversicherung und Rentenversicherung. Unsozial, nicht wahr? Oder
habe ich die die CDU/CSU/FDP da falsch verstanden?
Oder glauben Sie, daß Sie sich Ihr Bier oder Ihre Zeitung demnächst
selbst holen müssen?
Sicher, die Unternehmer werden die Mehrkosten zumindest zum Teil auf
die Preise abwälzen, aber sagen Sie mir einen Grund, warum mein
nicht zeitungslesender Nachbar durch höhere Sozialversicherungsbeiträge
und Steuern meinen Luxus der täglichen Tageszeitung mitfinanzieren
soll? Wenn ich eine Leistung beanspruche, dann möchte ich auch
dafür selbst bezahlen und brauche keine Zuschüsse der unbekannten
Volksmasse.
Und warum sollen Überstunden steuer- und sozialversicherungspflichtig
sein, mehrere 630 DM-Jobs aber nicht? Haben Sie sich schon einmal
ausgerechnet, wieviel Sie brutto verdienen müssen und 630 DM
netto zu erhalten?
Alles klar? Ja, denn jetzt haben Sie dahintergeschaut!
Senden Sie uns Ihre Meinung dazu.
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