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Abgeltungssteuer ab 2009 [MEHR »]
Alle wichtigen vorgesehenen Steueränderungen ab 2007 [MEHR »]
Steueränderungen für 2006 [MEHR »]
Rentenbesteuerung ab 01.01.2005 [MEHR »]
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Steuerreform 2001 bis 2005 [MEHR »]
06.07.2005 Die Festsetzungen der Einkommensteuer sind aktuell hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
09.02.2005 Für bis zum 30.06.2005 geleistete Spenden an die Opfer der Seebebenkatastrophe gilt ein vereinfachter Zahlungsnachweis:
Es genügen:
Den vollen Wortlaut des MBF-Schreibens finden Sie hier zum Download.
09.02.2005 Dem BFH ist unter III R 41/04 der Fall vorgelegt worden, ob bei getrennt lebenden Eltern die Kosten für die Fahretn zum Kind (Hol- und Bringfahrten) als außergwöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig sind.
Die letzte Stufe der Rot-Grünen-Steuerreform beginnt am 1.1.2005.
Es werden sowohl die Eingangs- als auch die Spitzensteuersätze
gesenkt.
| zu versteuerndes Einkommen |
ESt 2004
|
ESt 2005
|
Mehr in der Tasche
|
|
20.000 € Grundtabelle dito Splittingtabelle |
2.902 € 834 € |
2.850 € 796 € |
52 € 38 € |
|
30.000 € Grundtabelle dito Splittingtabelle |
13.667 € 8.728 € |
13.096 € 8.542 € |
571 € 186 € |
|
50.000 € Grundtabelle dito Splittingtabelle |
5.959 € 3.146 € |
5.807 € 3.084 € |
152 € 62 € |
Sie können sich das auch hier selbst ausrechnen (bitte Javascript einschalten).
15.11.2004 Ab 2005 ist die Rentenbesteuerung geändert worden.
Dazu werden u.a. von den Rentenversicherungsträgern und
Lebensversicherungsunternehmen alle für die Besteuerung notwendigen
Daten an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung gemeldet.
Diese wertet die übermittelten Daten aus, führt sie - falls
sie mehrere Renten bezogen haben - zusammen und reicht sie an die zuständigen
Finanzämter weiter.
Dort kann dann ermittelt werden, ob Sie bereits früher
Steuererkläungen abgegeben und die Renten erklärt
haben.
Weiterhin wird ermittelt, ob überhaupt für die Renten eine
Steuer festzusetzen ist und Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Durch diesen Abgleich kann es sich herausstellen, dass festgestellt wird, dass Sie in den Jahren vor 2005 Ihre Renten bisher nicht versteuert haben. Sie sind da nicht allein, denn man geht von ca. 2 Mio Fällen aus.
Das wäre dann Steuerhinterziehung, die neben der Steuernachzahlung
für die letzten 5 bis 10 Jahre auch noch Zinsen auf die hinterzogenen
Steuern und eine Strafe nach sich zieht.
Sie können die evtl. Strafe verhindern, indem Sie rechtzeitig das
Versäumte dem Finanzamt nachmelden (Selbstanzeige).
Eine Amnestie für steuersäumige Rentner ist bis dato nicht geplant.
15.11.2004 Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr erhalten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Der Begriff "allein stehend" ist äußerst eng auszulegen.
Damit sind hier Personen gemeint, die
Bei einer Haushaltsgemeinschaft kommt es auf das gemeinsame
Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung an, wobei sich die andere
Person tatsächlich an der Haushaltsführung beteiligt oder
es finanziell könnte.
Problematisch ist die Voraussetzung, keine Haushaltsgemeinschaft
mit einer anderer volljährigen Person zu bilden.
Damit sind gemeint:
Es besteht eine gesetzliche Vermutung der Haushaltsgemeinschaft,
die vom Alleinerziehenden widerlegt werden kann.
Die Meldedaten sind nur eingeschränkt aussagekräftig. Entscheidend
ist das räumliche Zusammenleben bei gemeinsamer Versorgung.
Nicht widerlegt werden kann die gesetzliche Vermutung bei eheähnlichen
Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Die Entscheidung, ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt,
soll nach den sozialhilferechtlichen Kriterien und den gesamten
Umständen geprüft werden.
Anhaltspunkte sind:
Der Entlastungsbetrag wird monatsweise gewährt.
Es ist derzeit strittig, ob die Regelungen des Entlastungsbetrages
für Alleinerziehende verfassungsgemäß sind und
evtl. Verheiratete mit Kindern benachteiligt sind.
Ein Verfahren zur Klrung dieser Frage ist beim FG Nrünberg
anhängig (siehe Meldung vom 4.1.2005).
Tipp: Als Verheiratete mit Kindern sollten Sie ebenfalls diesen Freibetrag beantragen, bei Ablehnung Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
15.11.2004
Das FG Köln hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen an ein arbeitsunwilliges
Kind steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Siehe auch BFH vom 28.5.1998, BFH/NV 1998, 1352.
15.11.2004
Körperbehinderte können beantragen, dass die außergewöhnlichen
Belastungen, die ihnen aufgrund der Behinderung entstehen, nach § 33 EStG
statt nach den Freibetärgen, berücksichtigt werden, wenn
dies für Sie günstiger ist.
Gegen die seit 1975 unveränderten Pauschbeträge bei
Körperbehinderten liegt eine Verfassungsbeschwerde vor.
15.11.2004
Kosten für den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse sind in voller
Höhe Werbungskosten .
Verfahren zZt beim BFH VI R 14/04
15.11.2004 Müssen Sie mehrfach am Tag Ihre Arbeitsstelle aufsuchen, so kann die Entfernungspauschale dennoch nur einmal täglich angesetzt werden.
Dies gilt auch, wenn Sie wegen atypischer Dienstzeiten mehrmals
täglich von der Wohnung zur Arbeitssttte fahren mssen.
Gegen das Urteil des BFH (BFH vom 11.9.2003, VI B 101/03) ist Verfassungsbeschwerde
eingelegt worden (2 BvR 2085/03)
15.11.2004
Bemüht sich das Kind nicht ernsthaft um einen Ausbildungsplatz,
so kann dies zum Verlust von Kindergeld führen.
Bei der Prüfung ist jeder Berufswunsch des Kindes zu berücksichtigen;
seine Verwirklichung darf jedoch nicht an den persönlichen Verhältnissen
des Kindes scheitern.
Ein "ernsthaftes Bemühen" ist deshalb nicht gegeben, wenn
das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, für den es die
objektiven Anforderungen nicht erfüllen kann oder will.
Auf die subjektiven Kenntnisse des Kindes, dass es die Voraussetzungen
üfr den angestrebten Ausbildungsplatz nicht erfüllt, kommt
es nicht an .
BFH vom 17.7.2003, VIII R 71/99 n.v
15.11.2004
In gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hat der Partner keinen
Anspruch auf Kindergeld für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen
Kinder des anderen Partners.
Dies gilt auch für die Übertragung des Haushaltsfreibetrages.
BFH vom 20.04.2004, VIII R 88/00.
30.10.2004 Das Kleinunternehmerförderungsgesetz schreibt für Gewerbetreibende und Freiberufler ab dem Wirtschaftsjahr 2004 einen besonderen Vordruck für die Einnahmeüberschußrechnung vor.
Die Einführung ist auf 2005 verschoben worden.
13.07.2004
Der Bundesrat hat am 9. Juli dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung
und anderer Gesetze zugestimmt.
Danach wird rückwirkend zum 1. Januar 2004 die gesetzliche Regelung
zur Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
gemäß § 24b EStG neu gefasst. Damit haben sich rückwirkend
die Gewährungsvoraussetzungen für die Steuerklasse II wiederum
verändert. Es können nunmehr auch Kinder über 18. Jahre
berücksichtigt werden.
Zudem hat der Gesetzgeber auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Ausbildungs-
und Fortbildungskosten reagiert und in § 12 Nr. 5 EStG (neu)
bestimmt, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung
und für ein Erststudium, wenn dieses nicht im Rahmen eines
Dienstverhältnisses stattfindet, den Lebenshaltungskosten
zuzurechnen ist. Hierfür kann ein Sonderausgabenabzug von bis
zu 4.000 € nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG in Betracht
kommen.
Mit dieser Regelung ist also ein Verlustvortrag für Erststudierende
unmöglich gemacht worden.
13.11.2003 Hier finden Sie die maßgeblichen Beträge vom 30.06.2003 bis 31. März 2005.
20.01.2003 / 25.05.2003 / 01.07.2003
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 - entschieden,
dass die gesetzlichen Regelungen zum sog. Haushaltsfreibetrag mit
dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sind, als die in ehelicher
Gemeinschaft lebenden Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrages
ausgeschlossen sind. Zum 1.1.2002 sollte der Gesetzgeber eine Neuregelung
erlassen.
Weiterhin hat das Gericht festgelegt, dass Ehe und Familie gegenüber
anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften nicht schlechter zu
stellen sind (Diskriminierungsverbot).
Eine solche Schlechterstellung liegt (ua) vor, wenn die Eltern
wegen ihrer Ehe oder Familie von Steuerentlastungen ausgeschlossen
werden (BVerfG 21.2.1961, 1 BvL 29/57, 2 BvL 20/60).
Der Gesetzgeber hat ab 2002 den Haushaltsfreibetrag schrittweise abgeschmolzen.
Durch eine spätere Änderung erhalten aber alle Alleinerziehenden
den Haushaltsfreibetrag und nicht nur diejenigen, die bereits
in 2001 anspruchsberechtigt sind.
Damit hat der Gesetzgeber gegen den Beschluss der BVerG verstossen und die angeordnete Rechtsfolge, nämlich dass allen Eltern der Haushaltsfreibetrag zu bewähren ist, tritt ein.
Vor dem BFH ist unter VIII R 38/03 eine Verfahren anhängig.
Siehe Nachricht
vom 4.1.2005 oben.
Es wird allen Eltern angeraten, in der Steuererkläung 2002/2003
einen Haushaltsfreibetrag zu beantragen, bei Ablehnung
Einspruch einzulegen und Aussetzung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen
Klärung zu beantragen.
Die Finanzämter sind angewiesen, diesem Antrag stattzugeben.
Zwischenzeitlich werden die Veranlagungen - falls der Antrag gestellt
wurde - vorläufig durchgeführt.