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Aktuelle Meldungen zur Einkommensteuer

Stand: 31.12.2006

 

Vorläufigkeitsvermerke bei Einkommensteuerveranlagungen ab 27.06.2005 lt. BFM.

06.07.2005 Die Festsetzungen der Einkommensteuer sind aktuell hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:

  1. Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)
  2. Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2000
  3. Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2000
  4. Anwendung des § 24b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) für Veranlagungszeiträume ab 2004
  5. Anwendung des § 32 Abs. 7 EStG (Haushaltsfreibetrag) für die Veranlagungszeiträume 2002 und 2003
  6. Anwendung des § 32c EStG für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000
  7. Höhe des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33b Abs. 3 EStG)
  8. Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften
  9. Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Hintergund des Verläufigkeitsvermerks zu 9. sind verschiedene Klagen von Bürgern, die beanstandeten, dass es verfassungsrechtlich nicht richtig sein kann, dass die Parlamentarier die einzigen Steuerzahler sein sollen, die ihre Berufsausgaben nicht nachweisen müssen (Abgeordnete erhalten eine steuerfrei Ausgabenpauschale von jährlich 42.000 €). Die Kläger haben daher beantragt, rund 30% ihrer Einnahmen pauschal und ohne Nachweis als Betriebsausgaben / Werbungskosten anerkannt zu bekommen.

Vereinfachter Spendenabzug für Spenden für die Opfer der Seebebenkatastrophe

09.02.2005 Für bis zum 30.06.2005 geleistete Spenden an die Opfer der Seebebenkatastrophe gilt ein vereinfachter Zahlungsnachweis:

Es genügen:

Den vollen Wortlaut des MBF-Schreibens finden Sie hier zum Download.

Aufwendungen für Fahrten zum Kind außergewöhnliche Belastung?

09.02.2005 Dem BFH ist unter III R 41/04 der Fall vorgelegt worden, ob bei getrennt lebenden Eltern die Kosten für die Fahretn zum Kind (Hol- und Bringfahrten) als außergwöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig sind.

Ab 1.1.2005 werden wiederum die Steuern gesenkt

Die letzte Stufe der Rot-Grünen-Steuerreform beginnt am 1.1.2005.
Es werden sowohl die Eingangs- als auch die Spitzensteuersätze gesenkt.

zu versteuerndes Einkommen
ESt 2004
ESt 2005
Mehr in der Tasche

20.000 € Grundtabelle

dito Splittingtabelle

2.902 €

834 €

2.850 €

796 €

52 €

38 €

30.000 € Grundtabelle

dito Splittingtabelle

13.667 €

8.728 €

13.096 €

8.542 €

571 €

186 €

50.000 € Grundtabelle

dito Splittingtabelle

5.959 €

3.146 €

5.807 €

3.084 €

152 €

62 €

Sie können sich das auch hier selbst ausrechnen (bitte Javascript einschalten).

Bisher die Rente verschwiegen?

15.11.2004 Ab 2005 ist die Rentenbesteuerung geändert worden.

Dazu werden u.a. von den Rentenversicherungsträgern und Lebensversicherungsunternehmen alle für die Besteuerung notwendigen Daten an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung gemeldet.
Diese wertet die übermittelten Daten aus, führt sie - falls sie mehrere Renten bezogen haben - zusammen und reicht sie an die zuständigen Finanzämter weiter.
Dort kann dann ermittelt werden, ob Sie bereits früher Steuererkläungen abgegeben und die Renten erklärt haben.
Weiterhin wird ermittelt, ob überhaupt für die Renten eine Steuer festzusetzen ist und Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Durch diesen Abgleich kann es sich herausstellen, dass festgestellt wird, dass Sie in den Jahren vor 2005 Ihre Renten bisher nicht versteuert haben. Sie sind da nicht allein, denn man geht von ca. 2 Mio Fällen aus.

Das wäre dann Steuerhinterziehung, die neben der Steuernachzahlung für die letzten 5 bis 10 Jahre auch noch Zinsen auf die hinterzogenen Steuern und eine Strafe nach sich zieht.
Sie können die evtl. Strafe verhindern, indem Sie rechtzeitig das Versäumte dem Finanzamt nachmelden (Selbstanzeige).

Eine Amnestie für steuersäumige Rentner ist bis dato nicht geplant.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

15.11.2004 Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr erhalten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Der Begriff "allein stehend" ist äußerst eng auszulegen.

Damit sind hier Personen gemeint, die

Bei einer Haushaltsgemeinschaft kommt es auf das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung an, wobei sich die andere Person tatsächlich an der Haushaltsführung beteiligt oder es finanziell könnte.

Problematisch ist die Voraussetzung, keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderer volljährigen Person zu bilden. Damit sind gemeint:

Es besteht eine gesetzliche Vermutung der Haushaltsgemeinschaft, die vom Alleinerziehenden widerlegt werden kann.
Die Meldedaten sind nur eingeschränkt aussagekräftig. Entscheidend ist das räumliche Zusammenleben bei gemeinsamer Versorgung.

Nicht widerlegt werden kann die gesetzliche Vermutung bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Die Entscheidung, ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt, soll nach den sozialhilferechtlichen Kriterien und den gesamten Umständen geprüft werden.
Anhaltspunkte sind:

Der Entlastungsbetrag wird monatsweise gewährt.
Es ist derzeit strittig, ob die Regelungen des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende verfassungsgemäß sind und evtl. Verheiratete mit Kindern benachteiligt sind.
Ein Verfahren zur Klrung dieser Frage ist beim FG Nrünberg anhängig (siehe Meldung vom 4.1.2005).

Tipp: Als Verheiratete mit Kindern sollten Sie ebenfalls diesen Freibetrag beantragen, bei Ablehnung Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Unterhaltszahlungen an arbeitsunwilliges Kind nicht abzugsfähig

15.11.2004 Das FG Köln hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen an ein arbeitsunwilliges Kind steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Siehe auch BFH vom 28.5.1998, BFH/NV 1998, 1352.

Verfassungsbeschwerde wegen seit Jahrzehnten unveränderter Pauschbeträge

15.11.2004 Körperbehinderte können beantragen, dass die außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen aufgrund der Behinderung entstehen, nach § 33 EStG statt nach den Freibetärgen, berücksichtigt werden, wenn dies für Sie günstiger ist.
Gegen die seit 1975 unveränderten Pauschbeträge bei Körperbehinderten liegt eine Verfassungsbeschwerde vor.

Sprachunterricht

15.11.2004 Kosten für den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse sind in voller Höhe Werbungskosten .
Verfahren zZt beim BFH VI R 14/04

Entfernungspauschale nur für eine Fahrt je Tag: Verfassungsbeschwerde

15.11.2004 Müssen Sie mehrfach am Tag Ihre Arbeitsstelle aufsuchen, so kann die Entfernungspauschale dennoch nur einmal täglich angesetzt werden.

Dies gilt auch, wenn Sie wegen atypischer Dienstzeiten mehrmals täglich von der Wohnung zur Arbeitssttte fahren mssen.
Gegen das Urteil des BFH (BFH vom 11.9.2003, VI B 101/03) ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (2 BvR 2085/03)

Verlust des Kindergeldes bei arbeitsunwilligen Kindern

15.11.2004 Bemüht sich das Kind nicht ernsthaft um einen Ausbildungsplatz, so kann dies zum Verlust von Kindergeld führen.
Bei der Prüfung ist jeder Berufswunsch des Kindes zu berücksichtigen; seine Verwirklichung darf jedoch nicht an den persönlichen Verhältnissen des Kindes scheitern.
Ein "ernsthaftes Bemühen" ist deshalb nicht gegeben, wenn das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, für den es die objektiven Anforderungen nicht erfüllen kann oder will.
Auf die subjektiven Kenntnisse des Kindes, dass es die Voraussetzungen üfr den angestrebten Ausbildungsplatz nicht erfüllt, kommt es nicht an .
BFH vom 17.7.2003, VIII R 71/99 n.v

Kein Anspruch auf Übertrag von Kindergeld / Haushaltsfreibetrag bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

15.11.2004 In gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hat der Partner keinen Anspruch auf Kindergeld für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder des anderen Partners.
Dies gilt auch für die Übertragung des Haushaltsfreibetrages.
BFH vom 20.04.2004, VIII R 88/00.

Einnahme-Überschuß-Rechnung muß erst ab Steuererklärung 2005 auf einem besonderen Vordruck abgegeben werden

30.10.2004 Das Kleinunternehmerförderungsgesetz schreibt für Gewerbetreibende und Freiberufler ab dem Wirtschaftsjahr 2004 einen besonderen Vordruck für die Einnahmeüberschußrechnung vor.

Die Einführung ist auf 2005 verschoben worden.

Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und an Gesetze beschlossen

13.07.2004 Der Bundesrat hat am 9. Juli dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und anderer Gesetze zugestimmt.

Danach wird rückwirkend zum 1. Januar 2004 die gesetzliche Regelung zur Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG neu gefasst. Damit haben sich rückwirkend die Gewährungsvoraussetzungen für die Steuerklasse II wiederum verändert. Es können nunmehr auch Kinder über 18. Jahre berücksichtigt werden.

Zudem hat der Gesetzgeber auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Ausbildungs- und Fortbildungskosten reagiert und in § 12 Nr. 5 EStG (neu) bestimmt, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn dieses nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, den Lebenshaltungskosten zuzurechnen ist. Hierfür kann ein Sonderausgabenabzug von bis zu 4.000 € nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG in Betracht kommen.
Mit dieser Regelung ist also ein Verlustvortrag für Erststudierende unmöglich gemacht worden.

Umzugskosten

13.11.2003 Hier finden Sie die maßgeblichen Beträge vom 30.06.2003 bis 31. März 2005.

Haushaltsfreibetrag auch für Verheiratete mit Kindern? (gilt bis einschl. 2003)

20.01.2003 / 25.05.2003 / 01.07.2003 Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 - entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zum sog. Haushaltsfreibetrag mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sind, als die in ehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrages ausgeschlossen sind. Zum 1.1.2002 sollte der Gesetzgeber eine Neuregelung erlassen.
Weiterhin hat das Gericht festgelegt, dass Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften nicht schlechter zu stellen sind (Diskriminierungsverbot).
Eine solche Schlechterstellung liegt (ua) vor, wenn die Eltern wegen ihrer Ehe oder Familie von Steuerentlastungen ausgeschlossen werden (BVerfG 21.2.1961, 1 BvL 29/57, 2 BvL 20/60).

Der Gesetzgeber hat ab 2002 den Haushaltsfreibetrag schrittweise abgeschmolzen. Durch eine spätere Änderung erhalten aber alle Alleinerziehenden den Haushaltsfreibetrag und nicht nur diejenigen, die bereits in 2001 anspruchsberechtigt sind.

Damit hat der Gesetzgeber gegen den Beschluss der BVerG verstossen und die angeordnete Rechtsfolge, nämlich dass allen Eltern der Haushaltsfreibetrag zu bewähren ist, tritt ein.

Vor dem BFH ist unter VIII R 38/03 eine Verfahren anhängig.
Siehe Nachricht vom 4.1.2005 oben.

Es wird allen Eltern angeraten, in der Steuererkläung 2002/2003 einen Haushaltsfreibetrag zu beantragen, bei Ablehnung Einspruch einzulegen und Aussetzung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Klärung zu beantragen.
Die Finanzämter sind angewiesen, diesem Antrag stattzugeben.
Zwischenzeitlich werden die Veranlagungen - falls der Antrag gestellt wurde - vorläufig durchgeführt.

Letzte Änderung: 27.11.2007 Quelle: www.olufs.com/archiv_4.shtml