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Aktuelle Meldungen zur Einkommensteuer

Stand: 03.10.2006


Was hat sich ab 1.1.2001 geändert?

Hier können Sie Einzelheiten nachlesen.

Ökozulage ist verlängert worden

Die zum 31.12.2000 auslaufende Ökozulage bei der Eigenheimförderung ist um zwei Jahre verlängert worden.

Erhöhung der pauschalen Kilometersätze bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit ab 1.1.2001

Gemäß BMF-Schreiben v. 11.1.2001 - IV C 5 - S 2353 - 1/01 gelten nach R 38 Abs. 1 Satz 6 LStR im Vorgriff auf die Anhebung der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz ab 1.1.2001 die folgenden pauschalen Kilometersätze.

  1. Pauschale Kilometersätze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, zu einer Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit
    Soweit bei Arbeitnehmern Fahrtkosten nach R 38 Abs. 1 bis 3 LStR als Reisekosten anerkannt werden, können bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs abweichend von R 38 Abs. 1 Satz 3 LStR die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden:
    (1) bei einem Kraftwagen 0,58 DM je Fahrtkilometer,
    (2) bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,25 DM je Fahrtkilometer,
    (3) bei einem Moped oder Mofa 0,15 DM je Fahrtkilometer,
    (4) bei einem Fahrrad 0,07 DM je Fahrtkilometer.

  2. II. Pauschaler Kilometersatz in anderen Fällen
    Soweit behinderte Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 EStG ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen können, können die Fahrtkosten abweichend von R 42 Abs. 7 Satz 1 LStR mit den Kilometersätzen nach Abschnitt I dieses Schreibens angesetzt werden. Dasselbe gilt für alle Arbeitnehmer hinsichtlich der Fahrtkosten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn und innerhalb der Zweijahresfrist am Ende einer doppelten Haushaltsführung.



Was hat sich ab 1.1.2000 geändert?

Hier können Sie Einzelheiten nachlesen.

Keine Hinzurechnung von Versorgungs- und Sparerfreibetrag beim Kindergeld

Der BFH hat in einem Grundsatzurteil vom 21.7.2000 (VI R 153/99) entschieden, daß eine Hinzurechnung des Versorgungs- und Sparerfreibetrages zu den Einkünften des Kindes als sonstige Bezüge unzulässig ist.

Verfassungsbeschwerde wegen Einkommensgrenze beim Kindergeld

Das BVerfG prüft ein BFH-Urteil, das eine Entscheidung des Niedersächsischen Finazgerichts abgelehnt hat. Nach diesem FG-Urteil können bei der Berechnung der Einkommensgrenze der Kinder von den Einkünften auch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abgezogen werden. Legen Sie daher Einspruch ein, wenn von Ihnen Kindergeld, Kinderfreibeträge oder Gehaltszuschläge (öffentlicher Dienst) zurückgefordert werden.

Einrichtung des Arbeitszimmers fällt nicht unter die Begrenzung von 2.400 DM

Der BFH hat im Urteil vom 21.11.1997- VI R 4/97, BStBl 1998 II S. 351, entschieden, daß die gesetzliche Begrenzung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer auf 2.400 DM je Jahr verfassungsmäßig ist.

Sollten die Veranlagungen 1996 und 1997 ohne volle Anerkennung der Arbeitsmittel rechtskräftig sein, so kann die unterlassene Abschreibung auf die Restnutzungsdauer verteilt werden; dies gilt auch für Arbeitsmittel, die eigentlich sofort abgeschrieben werden konnten (also unter 800 DM plus MwSt). Hinweis auf R 44 Abs. 10 EStR 1996.

Wegen der Begrenzung der Aufwendungen auf einen Höchstbetrag von 2.400 DM liegen zwischenzeitlich beim Bundesverfassungsgericht mehrere Beschwerden vor.
Aktenzeichen: 2 BvR 281/98 und 685/98.
Die Verfassungsbeschwerde eines Lehrers (2 BvR 301/98) ist zurückgewiesen worden; hier waren formale Gründe zur Entstehung des Gesetzes angegriffen worden.

BFH-Verfahren wegen Beschränkung der Doppelten Haushaltsführung auf 2 Jahre anhängig

Seit 1996 sind Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur noch über einen Zeitraum von 2 Jahren als Werbungskosten abzugsfähig.

Gegen diese Beschränkung werden mittlerweile Verfassungsbeschwerden anhängig.. Aktenzeichen 2 BvR 400/98; 605/98 und 592/98.

Sie können mit Hinweis auf diese Verfahren Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung beantragen.

Behindertengerechte Umrüstung eines PKW ist außergewöhnliche Belastung

Behinderte mit den Merkzeichen aG, Bl oder H können die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung ihres PKW als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte (§ 33 b EStG) geltend machen.

Vfg OFD Frankfurt (Main) vom 5.11.1997, S 2284 A -46 St II 21.

Bauherren von Bauten, die mit Schwarzarbeitern erreichtet wurden, müssen Lohnsteuer zahlen

Wird ein Bau maßgeblich mit Schwarzarbeitern hochgezogen, so kann der Bauherr für die nicht belegmäßig nachweisbaren Kosten als Arbeitgeber für die Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.

Urteil FG Düsseldorf 7 V 6073/94 A

Letzte Änderung: 03.10.2006 Quelle: www.olufs.com/archiv_1.shtml