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Abgeltungssteuer ab 2009 [MEHR »]
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Steuerreform 2001 bis 2005 [MEHR »]
Die zum 31.12.2000 auslaufende Ökozulage bei der Eigenheimförderung ist um zwei Jahre verlängert worden.
Gemäß BMF-Schreiben v. 11.1.2001 - IV C 5 - S 2353 - 1/01 gelten nach
R 38 Abs. 1 Satz 6 LStR im Vorgriff auf die Anhebung der Wegstreckenentschädigung
nach dem Bundesreisekostengesetz ab 1.1.2001 die folgenden pauschalen
Kilometersätze.
Der BFH hat in einem Grundsatzurteil vom 21.7.2000 (VI R 153/99) entschieden, daß eine Hinzurechnung des Versorgungs- und Sparerfreibetrages zu den Einkünften des Kindes als sonstige Bezüge unzulässig ist.
Das BVerfG prüft ein BFH-Urteil, das eine Entscheidung des Niedersächsischen Finazgerichts abgelehnt hat. Nach diesem FG-Urteil können bei der Berechnung der Einkommensgrenze der Kinder von den Einkünften auch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abgezogen werden. Legen Sie daher Einspruch ein, wenn von Ihnen Kindergeld, Kinderfreibeträge oder Gehaltszuschläge (öffentlicher Dienst) zurückgefordert werden.
Der BFH hat im Urteil vom 21.11.1997- VI R 4/97, BStBl 1998 II S. 351, entschieden, daß die gesetzliche Begrenzung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer auf 2.400 DM je Jahr verfassungsmäßig ist.
Sollten die Veranlagungen 1996 und 1997 ohne volle Anerkennung der Arbeitsmittel rechtskräftig sein, so kann die unterlassene Abschreibung auf die Restnutzungsdauer verteilt werden; dies gilt auch für Arbeitsmittel, die eigentlich sofort abgeschrieben werden konnten (also unter 800 DM plus MwSt). Hinweis auf R 44 Abs. 10 EStR 1996.
Seit 1996 sind Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur noch über einen Zeitraum von 2 Jahren als Werbungskosten abzugsfähig.
Gegen diese Beschränkung werden mittlerweile Verfassungsbeschwerden anhängig.. Aktenzeichen 2 BvR 400/98; 605/98 und 592/98.
Sie können mit Hinweis auf diese Verfahren Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung beantragen.
Behinderte mit den Merkzeichen aG, Bl oder H können die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung ihres PKW als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte (§ 33 b EStG) geltend machen.
Vfg OFD Frankfurt (Main) vom 5.11.1997, S 2284 A -46 St II 21.
Wird ein Bau maßgeblich mit Schwarzarbeitern hochgezogen, so kann der Bauherr für die nicht belegmäßig nachweisbaren Kosten als Arbeitgeber für die Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.
Urteil FG Düsseldorf 7 V 6073/94 A