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Aktuelle Meldungen zur Einkommensteuer

Stand: 25.10.2008

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Solidaritätszuschlag doch verfassungswidrig?

10.10.2008 Das BVerfG hat mit Beschluss vom 11.12.2008 – 2 BvR 1708/06 die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag (1995) ohne Begründung nicht angenommen.
Daraufhin hat das BMF mit Allgemeinverfügung vom 22.7.2008, BStBl 2008, I, 746, alle anhängigen und zulässigen Einspruche zurückgewiesen.
Gegen diese Zurückweisung können alle betroffenen Steuerpflichtigen binnen Jahresfrist (letzte Frist: 18.8.2009) beim Finanzgericht Klage erheben (Kostenvorschuss: 220 €).

Der Bund der Steuerzahler hat gegen den Solidariätszuschlag 2002 erneut Klage eingereicht. Das Verfahren läuft beim FG Niedersachen unter Az 7 K 143/08 und bezieht sich auf den Veranlagungszeitraum 2007.

Es besteht die Möglichkeit, beim Einlegen des Einspruchs gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Da das Verfahren noch nicht beim BFH anhängig ist, müssen die Finanzämter diesem Antrag nicht stattgeben.

Zum Kindergeld: Doppelte Haushaltsführung abzugsfähig

25.10.2008 · Der BFH (BFH vom 29.5.2008 - III R 33/06) hat entschieden, dass bei der Einkünfteermittlung zum Kindergeldanspruch des Kindes die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung abzugsfähig sind.

Nicht abzugsfähig sind bei gesetzlich sozialversicherungspflichtigen Kinder Beiträge zu privaten Renten-, Lebens- und Unfallversicherung.

 

Zum Kindergeld: Beiträge zur privaten Krankenkasse abzugsfähig

12.08.2008 / 26.11.2007 · Der BFH (BFH vom 14.12.2006  III R 24/06) hat entschieden, dass auch Beiträge des Kindes zur privaten Krankenkasse und Pflegeversicherung insoweit von den Einkünften des Kindes abgezogen werden können, als diese die Grundsicherung darstellen (Beamtenanwärter).
Dies gilt auch für Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.(BFH vom 16.11.2006, III R 74/05)
Ebenso liegen dem BFH mehrere Fälle vor, ob auch vom Kind gezahlte Steuern abzugsfähig sind ( BFH III R 32/06, BFH III R 66/06, BFH III R 29/07).

Tipp: Sollte Ihnen in den vergangenen Jahren das Kindergeld und damit zusammenhängend Baukindergeld, Ortzuschlag im öffentlichen Dienst wegen Überschreitens des Grenzbertrages nicht anerkannt worden sein, so beantragen Sie unter Bezug auf den Beschluss des BVerfG das Kindergeld rückwirkend.
Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 24.09.2007, III R 4/07, BFH-NV, 2008, S 434 Nr. 3 entschieden, dass die gezahlte Lohnsteuer nicht vom Grenzbetrag abzugsfähig ist, da bis zur Höhe des Grenzbetrages die Lohnsteuer in der Regel vom Finanzamt erstattet wird und somit keine Belastung des Kindes vorliegt.
Über die vor dem BFH anliegenden ähnlichen Fälle BFH III R 32/06, BFH III R 66/06, BFH III R 29/07 ist noch nicht entschieden.

Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung an den Leistungserbringer?

11.06.2008 Dem BFH liegt unter Az VI R 14/08 die Frage vor, ob der Ausschluss der Barzahlung bei der Gewährung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen verfassungswidrig sei.

Sollten Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung (dies kann auch die Reparatur Ihres Fernsehers oder Ihrer Waschmaschine sein) bar bezahlt und das Finanzamt deswegen den Abzug abgelehnt haben, so legen Sie Einspruch ein und beantragen das Ruhen des Verfahrens.

Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

12.08.2008 / 25.05.2008 Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden zum Solidaritätszuschlag (2 BvR 1708/06) nicht angenommen.

Die Finanzämter weisen die bisher eingelegten Einsprüche ab sofort zurück. Eine Einspruchsentscheidung oder eine Benachrichtigung an die Einspruchsführer erfolgt nicht.

Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

12.08.2008 / 25.05.2008 · Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2077/05, die sich mit der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen befasst, nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Finanzämter weisen die bisher eingelegten Einsprüche ab sofort zurück. Eine Einspruchsentscheidung oder eine Benachrichtigung an die Einspruchsführer erfolgt nicht.

BVerfG: Abzugsbeschränkung bei der privaten Krankenversicherung verfassungswidrig

Nach derzeitiger Rechtslage ist die Abzugsfähigkeit von privaten Krankenversicherungsbeiträgen bei den Sonderausgaben stark beschränkt.
Der Bundesfinanzhof hält diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichten, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese steuerliche Abzugsbeschränkung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasst, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die betreffenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anwendbar.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.03.2008 zum Beschluss vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06).

 

Steuerberatungskosten doch absetzbar ?

19.02.2008/07.03.2008 · Ab 2006 können private Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Abzugsfähig sind nur noch die Kosten, die mit der Einkünfteermittlung zusammenhängen.
Nach Ansicht des FG Niedersachsen (10 K 103/07) ist diese Einschränkung nicht verfassungswidrig.
Revision beim BFH unter Az X R 10/08..
Setzen Sie also weiterhin Ihre Steuerberatungskosten als Sonderausgaben an und legen bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Zwischenzeitlich werden die Veranlungen in diesem Punkt vorläufig durchgeführt.
Sie finden allerdings keine Eingabemöglichkeit für diese Aufwendungen in der Steuererklärung.

Wegfall der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

20.11.2007/23.01.2008 · Gegen den Wegfall der Pendlerpauschale ab 1.1.2007 hat der BFH am 23. Januar 2008, Aktenzeichen: VI R 17/07, entschieden, dass die ab 1.1.2007 Gesetzesänderung zum Wegfall der Pendlerpauschale verfassungswidrig sei.
Dies ist jedoch keine endgültige Entscheidung, da noch das BVerfG entscheiden muss.

Das FG Köln (10 K 274/07) sieht mit umfangreicher Begründung keine Verfassungswidrigkeit.

Tipp: Sofern Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007/2008 haben eintragen lassen, gehen Sie das Risiko ein, dass Sie die vorläufig gesparten Steuern zurückzahlen müssen, wenn das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit anerkennt.
Dies gilt auch beim Kindergeld, wenn Sie die bisherige Pendlerpauschale zur Berechnung der Einküfte-/Bezügegrenze anerkannt bekommen haben sollten.
Für die Steuererklärung 2007 beachten Sie, dass Sie in jedem Fall die volle Kilometerzahl angeben müssen, egal wie das BVerfG entscheidet.

Nähere Infomationen erhalten Sie hier: http://www.pendlerpauschale.de/ Beachten Sie: Durch den Wegfall der Pendlerpaschale (Werkstorprinzip) können auch Kosten für Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Häusliches Arbeitszimmer auch 2007 abzugsfähig ?

19.02.2008 · Ab 2007 werden Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt werden, wenn von dort ausschließlich die gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Damit entfällt für alle Arbeitnehmer und Beamte (Lehrer) diese Abzugsmöglichkeit.
Gegen diese Abzugsbeschränkung werden sind verschiedene Verfahren gerichtshängig.
FG Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07), FG Thüringen (Az. 4 K 351/07), FG Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07).

Arbeitszimmer auch 2007 abzugsfähig

24.11.2007 · Ein Arbeitszimmer ist als außerhäuslich anzuerkennen, wenn keine direkte Verbindung mit den privaten Wohnräumen besteht. Außerhäuslich ist das entscheidene Merkmal.
FG Köln, 10 K 839/04, Revison beim BFH XI R 34/07.
Nähere Einzelheiten in unserer Seite Tipps.

2-Jahres-Ausschluss-Frist für Arbeitnehmerveranlagungen rückwirkend aufgehoben

24.11.2007/28.12.2007/15.1.2008 · Im Jahressteuergesetz 2008 ist die 2-jährige Ausschlussfrist für Antragsveranlagungen rückwirkend aufgehoben worden.
Betroffene haben nunmehr die Möglichkeit, bis zur steuerlichen Verjährung (maximal 4 Jahre) eine Steuererklärung abzugeben.

Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2005.
Nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, abweichend von § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist. Diese Regelung betrifft ausschließlich Fälle, in denen der Steuerpflichtige aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder das Finanzamt ihn zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert hat.
Hat das Finanzamt einen Antrag auf Veranlagung bereits abgelehnt, weil der Antrag nach Ablauf der bisherigen Zweijahresfrist eingegangen ist, und stellt der Steuerpflichtige nach Bestandskraft des Ablehnungsbescheides einen erneuten Antrag, kann diesem nicht entsprochen werden.
[OFD Münster v. 10.01.2007. Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 001/2007 vom 20.12.2007].Somit kann eine erstmalige Steuererklärung für eine Antragsveranlagung für 2003 noch eingereicht werden.

Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten

24.11.2007/24.02.2008 · Private Steuerberatungskosten sind ab 2006 nicht mehr als Sonderausgabe, sondern nur soweit als Werbungskosten / Betriebsausgaben  abzugsfähig, als die Kosten den Einkünften zugeordnet werden können.
Dagegen liegen derzeit zwei Klagen vor Finanzgerichten vor.
Beantragen Sie also auch 2007 den Sonderausgabenabzug der Steuerberatungskosten – also auch die Kosten des Einkommensteuerprogramms – und verweisen Sie auf diese beiden Verfahren.
Die OFD Koblenz hat ein Ruhen der Verfahren angeordnet.
Das BFM hat mit Schreiben vom 21.12.2007 eine Vereinfachungsregelung herausgegeben.

Zur Berechung des Grenzbetrages der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes sind auch Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zu privaten Krankenversicheurngen abzusetzen (Kindergeld)

20.05.2005 · Das BVerfG hat mit Beschluß Az 2 BvR 167/02 entschieden, dass bei der Grenzbertragsberechnung beim Kindergeld (7.680 €) nicht nur Werbungskosten und Betriebsausgaben, sondern auch die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind.
Ob auch Lebensversicherungsbeiträge oder außergewöhnliche Belastungen ebenfalls abzuziehen sind, hat das BVerfG nicht entschieden.

Erststudium: Wegen Gesetzesänderung drei Verfahren vor BFH

27.04.2007 · Ab 2004 sind Aufwendung für die erste Berufsausbildungbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar (4.000 €).
Unter diese Position fallen auch Aufwendungen für ein Erststudium nach dem Abitur.
Der BFH hatte vor der Gesetzesänderung in mehreren Verfahren entschieden, dass auch die Kosten des Erststudiums als Werbungskosten abgezogen werden können.
Gegen diese Gesetzesänderung liegt dem BFH drei Verfahren vor.
Beantragen Sie also für den Studierenden den Werbungskostenabzug für sein Studium (Verlustvortrag!) und legen bei Ablehnung Einspruch ein.

Klagen gegen Rentenbesteuerung

16.11.2007 · Gegen die Rentenbesteuerung 2005 nach dem Alterseinkünftegesetz sind bisher 22 Klagen bekannt geworden.
Eine Zusammenstellung der Klagen mit Aktenzeichen erhalten Sie hier.
Den derzeit beim BFH vorliegenden Fall können Sie unter http://www.rentenbesteuerung-2005.de/ verfolgen.

Häusliches Arbeitszimmer: Die Lehrer klagen

16.11.2007 · Ab 2007 werden Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt werden, wenn von dort ausschließlich die gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Damit entfällt für alle Arbeitnehmer und Beamte (Lehrer) diese Abzugsmöglichkeit.

Die GEW (Gewerkschaft der Lehrer) hält dies für verfassungswidrig. Lesen Sie hier.Beim FG Rheinland-Pfalz hat zwischenzeitlich ein Lehrer geklagt.
Legen Sie als gegen die Ablehnung Einspruch ein, verweisen auf dieses Verfahren und  beantragen ein Ruhen des Verfahrens.

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27.11.2007 · Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis machts möglich. Eine umfangreiche Abhandlung finden Sie hier.

Verfassungsbeschwerde wegen seit Jahrzehnten unveränderter Pauschbeträge nicht angenommen

27.04.2007 · Körperbehinderte können beantragen, dass die außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen aufgrund der Behinderung entstehen, nach 33 EStG statt nach den Freibetärgen , berücksichtigt werden, wenn dies für Sie günstiger ist.
Gegen die seit 1975 unveränderten Pauschbeträge bei Körperbehinderten wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde vom BVerfG allerdings nicht angenommen. Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden ist daher entfallen.

Sind Rentenversicherungsbeiträge vor 2005 vorweggenommene Werbungskosten?

20.03.2007

Der BFH hat unter X R 45/02 abgelehnt, dass die Rentenversicherungsbeiträge statt beschränkt abzugsfähiger Sonderausgaben voll abzugsfähige vorweggenommen Werbungskosten sein sollen.

Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 325/07 eingelegt.

Tipp: Legen Sie Einspruch gegen noch nicht rechtskräftige Steuerbescheide ein und beantragen das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO.
Und zwar auch dann, wenn das Finanazamt den Steuerbescheid deshalb für vorläufig erklärt haben sollte.
Sie finden hier ein Mustereinspruchsschreiben.

Wirksame Abgabe einer Steuererklärung auch bei einseitig kopiertem Vordruck

08.09.2006 · Der BFH hat am 22.5.2006 mit Urteil VI R 15/02 entschieden, dass auch ein einseitig kopierter oder privat gedruckter Vordruck der Einkommensteuererklärung , der dem amtlichen Muster entsprich, ein wirksamer Antrag ist.

Antrag bei Steuerfestsetzung von Amts wegen entbehrlich

08.09.2006 · Für die Durchführung eines Veranlagungsverfahrens bedarf es keines Antrags des Steuerpflichtigen auf Veranlagung mehr, wenn das Finanzamt das Veranlagungsverfahren von sich aus bereits durchgeführt und Einkommensteuer festgesetzt hat (BFH vom 22.5.2006 VI R 15/05).

Keine Änderung bestandskräftiger Veranlagungen

08.09.2006 · Ein fristgerechter Antrag auf Veranlagung als solcher kann deshalb nicht zu einer erneuten Einkommensteuerfestsetzung führen, sofern bereits ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid ergangen ist. (BFH vom 22.5.2006 VI R 17/05).

"Fallbeil" beim Kindergeld rechtswidrig?

26.11.2007 Dem BFH (BFH III R 54/06) liegt die Frage vor, ob die derzeitige Fallbeilwirkung beim Kindergeld verfassungswidrig ist.
Fallbeil bedeutet, dass alle Kindervergünstigungen für Kinder über 18 Jahre komplett entfallen, wenn die Einkünfte / Bezüge des Kindes mehr als 7.680 € betrugen.

 

Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebensgemeinschaften?

10.07.1006 · Vor dem Bundesverfassungsgericht wird unter dem Az 2 BvR 909/06 geklärt, ob die Beschränkung der Zusammenveranlagung auf Ehegattenen verfassungsgemäß ist.
Legen Sie als Betroffener einer eingetragenen Lebensgemeinschaft daher Einspruch gegen Ihre Steuerbescheide ein und beantragen die Aussetzung der Entscheidung.

 

Aufwendungen für Fahrten zum Kind außergewöhnliche Belastung?

09.02.2005 · Dem BFH ist unter III R 41/04 der Fall vorgelegt worden, ob bei getrennt lebenden Eltern die Kosten für die Fahretn zum Kind (Hol- und Bringfahrten) als außergwöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig sind.

Bisher die Rente verschwiegen?

25.11.2007 Ab 2005 ist die Rentenbesteuerung geändert worden.

Dazu werden u.a. von den Rentenversicherungsträgern und Lebensversicherungsunternehmen alle für die Besteuerung notwendigen Daten an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung gemeldet.
Diese wertet die übermittelten Daten aus, führt sie - falls sie mehrere Renten bezogen haben - zusammen und reicht sie an die zuständigen Finanzämter weiter.
Dort kann dann ermittelt werden, ob Sie bereits früher Steuererkläungen abgegeben und die Renten erklärt haben.
Weiterhin wird ermittelt, ob überhaupt für die Renten eine Steuer festzusetzen ist und Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.Durch diesen Abgleich kann es sich herausstellen, dass festgestellt wird, dass Sie in den Jahren vor 2005 Ihre Renten bisher nicht versteuert haben. Sie sind da nicht allein, denn man geht von ca. 2 Mio Fällen aus.

Das wäre dann Steuerhinterziehung, die neben der Steuernachzahlung für die letzten 5 bis 10 Jahre auch noch Zinsen auf die hinterzogenen Steuern und eine Strafe nach sich zieht.
Sie können die evtl. Strafe verhindern, indem Sie rechtzeitig das Versäumte dem Finanzamt nachmelden (Selbstanzeige).Ist die Bfa-Rente über mehrere Jahre nicht erklärt worden, so wird dies als Steuerhinterziehung gewertet.
Dies führt u.a. dazu, dass die Veranlagungen bis zu 10 Jahre rückwirkend aufgerollt werden können (2 Entscheidungen des FG München).

Letzte Änderung: 25.10.2008 Quelle: www.olufs.com/aktuell.shtml