Archiv 2006 - 2006 [MEHR »]
Archiv 2005 - 2004 [MEHR »]
Archiv 2004 - 2003 [MEHR »]
Archiv 2002 - 2001 [MEHR »]
Archiv 2001 - 2000 [MEHR »]
Abgeltungssteuer ab 2009 [MEHR »]
Alle wichtigen vorgesehenen Steueränderungen ab 2007 [MEHR »]
Steueränderungen für 2006 [MEHR »]
Rentenbesteuerung ab 01.01.2005 [MEHR »]
Steueränderungen für 2004 [MEHR »]
Steueränderungen für 2003 [MEHR »]
Steueränderungen für 2003 [MEHR »]
Steueränderungen für 2002 [MEHR »]
Steueränderungen für 2000 [MEHR »]
Steuerreform 2001 bis 2005 [MEHR »]
15.08.2009 ·
Mit dem Steueränderungegesetz 2007 ist die Altersgrenze für Kinder bei Kindergeld und Kinderfreibetrag von 27 Jahre auf 25 Jahre gesenkt worden:
Das FG München (12 K 1075/08) sieht in der Absenkung keine Verfassungsverstoß.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig; Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen III R 17/09 anhängig.
Legen Sie daher Einspruch ein und beantragen Aussetzung des Verfahrens.
12.02.2009 · Der BFH hat mit Urteil vom 20.11.2008, Az VI R 14/08, entschieden, dass Barzahlung bei der Gewährung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen schädlich seii.
Sollten Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung (dies kann auch die Reparatur Ihres Fernsehers, Ihrer Waschmaschine sein oder der Schornsteinfeger) bar bezahlt haben, so wird das Finanzamt wegen der Barzahlung die Aufwendungen nicht anerkennen. Anders bei Banküberweisung.
10.10.2008 · Das BVerfG hat mit Beschluss vom 11.12.2008 – 2 BvR 1708/06 die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag (1995) ohne Begründung nicht angenommen.
Daraufhin hat das BMF mit Allgemeinverfügung vom 22.7.2008, BStBl 2008, I, 746, alle anhängigen und zulässigen Einspruche zurückgewiesen.
Gegen diese Zurückweisung können alle betroffenen Steuerpflichtigen binnen Jahresfrist (letzte Frist: 18.8.2009) beim Finanzgericht Klage erheben (Kostenvorschuss: 220 €).
Der Bund der Steuerzahler hat gegen den Solidariätszuschlag 2002 erneut Klage eingereicht. Das Verfahren läuft beim FG Niedersachen unter Az 7 K 143/08 und bezieht sich auf den Veranlagungszeitraum 2007.
Es besteht die Möglichkeit, beim Einlegen des Einspruchs gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Da das Verfahren noch nicht beim BFH anhängig ist, müssen die Finanzämter diesem Antrag nicht stattgeben.
25.10.2008 · Der BFH (BFH vom 29.5.2008 - III R 33/06) hat entschieden, dass bei der Einkünfteermittlung zum Kindergeldanspruch des Kindes die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung abzugsfähig sind.
Nicht abzugsfähig sind bei gesetzlich sozialversicherungspflichtigen Kinder Beiträge zu privaten Renten-, Lebens- und Unfallversicherung.
12.08.2008 / 26.11.2007 · Der BFH (BFH vom 14.12.2006 III R 24/06) hat entschieden, dass auch Beiträge des Kindes zur privaten Krankenkasse und Pflegeversicherung insoweit von den Einkünften des Kindes abgezogen werden können, als diese die Grundsicherung darstellen (Beamtenanwärter).
Dies gilt auch für Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.(BFH vom 16.11.2006, III R 74/05)
Ebenso liegen dem BFH mehrere Fälle vor, ob auch vom Kind gezahlte Steuern abzugsfähig sind ( BFH III R 32/06, BFH III R 66/06, BFH III R 29/07).
Tipp: Sollte Ihnen in den vergangenen Jahren das Kindergeld und damit zusammenhängend
Baukindergeld, Ortzuschlag im öffentlichen Dienst wegen Überschreitens
des Grenzbertrages nicht anerkannt worden sein, so beantragen Sie unter Bezug auf den Beschluss des BVerfG das Kindergeld rückwirkend.
Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 24.09.2007, III R 4/07, BFH-NV, 2008, S 434 Nr. 3 entschieden, dass die gezahlte Lohnsteuer nicht vom Grenzbetrag abzugsfähig ist, da bis zur Höhe des Grenzbetrages die Lohnsteuer in der Regel vom Finanzamt erstattet wird und somit keine Belastung des Kindes vorliegt.
Über die vor dem BFH anliegenden ähnlichen Fälle BFH III R 32/06, BFH III R 66/06, BFH III R 29/07 ist noch nicht entschieden.
12.08.2008 / 25.05.2008 · Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden zum Solidaritätszuschlag (2 BvR 1708/06) nicht angenommen.
Die Finanzämter weisen die bisher eingelegten Einsprüche ab sofort zurück. Eine Einspruchsentscheidung oder eine Benachrichtigung an die Einspruchsführer erfolgt nicht.
12.08.2008 / 25.05.2008 · Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2077/05, die sich mit der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen befasst, nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Finanzämter weisen die bisher eingelegten Einsprüche ab sofort zurück. Eine Einspruchsentscheidung oder eine Benachrichtigung an die Einspruchsführer erfolgt nicht.
Nach derzeitiger Rechtslage ist die Abzugsfähigkeit von privaten Krankenversicherungsbeiträgen bei den Sonderausgaben stark beschränkt.
Der Bundesfinanzhof hält diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichten, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese steuerliche Abzugsbeschränkung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasst, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die betreffenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anwendbar.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.03.2008 zum Beschluss vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06).
19.02.2008/07.03.2008 · Ab 2006 können private Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Abzugsfähig sind nur noch die Kosten, die mit der Einkünfteermittlung zusammenhängen.
Nach Ansicht des FG Niedersachsen (10 K 103/07) ist diese Einschränkung nicht verfassungswidrig.
Revision beim BFH unter Az X R 10/08..
Setzen Sie also weiterhin Ihre Steuerberatungskosten als Sonderausgaben an und legen bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Zwischenzeitlich werden die Veranlungen in diesem Punkt vorläufig durchgeführt.
Sie finden allerdings keine Eingabemöglichkeit für diese Aufwendungen in der Steuererklärung.
19.02.2008 · Ab 2007 werden Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt werden, wenn von dort ausschließlich die gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Damit entfällt für alle Arbeitnehmer und Beamte (Lehrer) diese Abzugsmöglichkeit.
Gegen diese Abzugsbeschränkung werden sind verschiedene Verfahren gerichtshängig.
FG Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07), FG Thüringen (Az. 4 K 351/07), FG Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07).
24.11.2007 ·
Ein Arbeitszimmer ist als außerhäuslich anzuerkennen, wenn keine direkte Verbindung mit den privaten Wohnräumen besteht. Außerhäuslich ist das entscheidene Merkmal.
FG Köln, 10 K 839/04, Revison beim BFH XI R 34/07.
Nähere Einzelheiten in unserer Seite Tipps.
24.11.2007/28.12.2007/15.1.2008 ·
Im Jahressteuergesetz 2008 ist die 2-jährige Ausschlussfrist
für Antragsveranlagungen rückwirkend aufgehoben worden.
Betroffene haben nunmehr die Möglichkeit, bis zur steuerlichen
Verjährung (maximal 4 Jahre) eine Steuererklärung abzugeben.
Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2005.
Nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, abweichend von § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist. Diese Regelung betrifft ausschließlich Fälle, in denen der Steuerpflichtige aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder das Finanzamt ihn zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert hat.
Hat das Finanzamt einen Antrag auf Veranlagung bereits abgelehnt, weil der Antrag nach Ablauf der bisherigen Zweijahresfrist eingegangen ist, und stellt der Steuerpflichtige nach Bestandskraft des Ablehnungsbescheides einen erneuten Antrag, kann diesem nicht entsprochen werden.
[OFD Münster v. 10.01.2007.
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 001/2007 vom 20.12.2007].Somit kann eine erstmalige Steuererklärung für eine Antragsveranlagung für 2003 noch eingereicht werden.
24.11.2007/24.02.2008 ·
Private Steuerberatungskosten sind ab 2006 nicht mehr als Sonderausgabe, sondern nur
soweit als Werbungskosten / Betriebsausgaben abzugsfähig, als die Kosten
den Einkünften zugeordnet werden können.
Dagegen liegen derzeit zwei Klagen vor Finanzgerichten vor.
Beantragen Sie also auch 2007 den Sonderausgabenabzug der Steuerberatungskosten –
also auch die Kosten des Einkommensteuerprogramms – und verweisen Sie auf diese
beiden Verfahren.
Die OFD Koblenz hat ein Ruhen der Verfahren angeordnet. Das BFM hat mit Schreiben vom 21.12.2007 eine Vereinfachungsregelung herausgegeben.
20.05.2005 · Das BVerfG hat mit Beschluß Az 2 BvR 167/02 entschieden, dass
bei der Grenzbertragsberechnung beim Kindergeld (7.680 €) nicht
nur Werbungskosten und Betriebsausgaben, sondern auch die einbehaltenen
Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind.
Ob auch Lebensversicherungsbeiträge oder außergewöhnliche
Belastungen ebenfalls abzuziehen sind, hat das BVerfG nicht entschieden.
27.04.2007 · Ab 2004 sind Aufwendung für die erste Berufsausbildungbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar (4.000 €).
Unter diese Position fallen auch Aufwendungen für ein Erststudium nach dem Abitur.
Der BFH hatte vor der Gesetzesänderung in mehreren Verfahren entschieden, dass auch die Kosten des Erststudiums als Werbungskosten abgezogen werden können.
Gegen diese Gesetzesänderung liegt dem BFH drei Verfahren vor.
Beantragen Sie also für den Studierenden den Werbungskostenabzug für sein Studium (Verlustvortrag!) und legen bei Ablehnung Einspruch ein.
16.11.2007 ·
Gegen die Rentenbesteuerung 2005 nach dem Alterseinkünftegesetz sind bisher 22 Klagen
bekannt geworden.
Eine Zusammenstellung der Klagen mit Aktenzeichen erhalten Sie
hier.
Den derzeit beim BFH vorliegenden Fall können Sie unter http://www.rentenbesteuerung-2005.de/ verfolgen.
16.11.2007 · Ab 2007 werden Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt werden, wenn von dort ausschließlich die gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Damit entfällt für alle Arbeitnehmer und Beamte (Lehrer) diese Abzugsmöglichkeit.
Die GEW (Gewerkschaft der Lehrer) hält dies für verfassungswidrig. Lesen Sie hier.Beim FG Rheinland-Pfalz hat zwischenzeitlich ein Lehrer geklagt.
Legen Sie als gegen die Ablehnung Einspruch ein, verweisen auf dieses Verfahren und beantragen ein Ruhen des Verfahrens.
27.11.2007 · Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis machts möglich. Eine umfangreiche Abhandlung finden Sie hier.
27.04.2007 ·
Körperbehinderte können beantragen, dass die außergewöhnlichen
Belastungen, die ihnen aufgrund der Behinderung entstehen, nach 33 EStG
statt nach den Freibetärgen , berücksichtigt werden, wenn
dies für Sie günstiger ist.
Gegen die seit 1975 unveränderten Pauschbeträge bei
Körperbehinderten wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese
wurde vom BVerfG allerdings nicht angenommen.
Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden ist daher entfallen.
20.03.2007/ 13.02.2009
Der BFH hat unter X R 45/02 abgelehnt, dass die Rentenversicherungsbeiträge statt beschränkt abzugsfähiger Sonderausgaben voll abzugsfähige vorweggenommen Werbungskosten sein sollen.
Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 325/07 eingelegt.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit Entscheidung vom 25.2.2008 nicht angenommen
26.11.2007/ 13.02.2009 Dem BFH (BFH III R 54/06) lag die Frage vor, ob die derzeitige Fallbeilwirkung beim Kindergeld verfassungswidrig sei.
Fallbeil bedeutet, dass alle Kindervergünstigungen für Kinder
über 18 Jahre komplett entfallen, wenn die Einkünfte / Bezüge
des Kindes mehr als 7.680 € betrugen.
Mit Beschluss vom 29.05.2008 hat der BFH die Verfassungswidrigkeit verneint.
In einen ähnlichen Fall dem BVerfG unter 2 BvR 1874/08 noch ein Fall zur Entscheidung vor, so dass Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Entscheidung erolg haben könnten.
Dazu werden u.a. von den Rentenversicherungsträgern und
Lebensversicherungsunternehmen alle für die Besteuerung notwendigen
Daten an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung gemeldet.
Diese wertet die übermittelten Daten aus, führt sie - falls
sie mehrere Renten bezogen haben - zusammen und reicht sie an die zuständigen
Finanzämter weiter.
Dort kann dann ermittelt werden, ob Sie bereits früher
Steuererkläungen abgegeben und die Renten erklärt
haben.
Weiterhin wird ermittelt, ob überhaupt für die Renten eine
Steuer festzusetzen ist und Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.Durch diesen Abgleich kann es sich herausstellen, dass festgestellt
wird, dass Sie in den Jahren vor 2005 Ihre Renten bisher nicht versteuert
haben. Sie sind da nicht allein, denn man geht von ca. 2 Mio Fällen
aus.
Das wäre dann Steuerhinterziehung, die neben der Steuernachzahlung
für die letzten 5 bis 10 Jahre auch noch Zinsen auf die hinterzogenen
Steuern und eine Strafe nach sich zieht.
Sie können die evtl. Strafe verhindern, indem Sie rechtzeitig das
Versäumte dem Finanzamt nachmelden (Selbstanzeige).Ist die Bfa-Rente über mehrere Jahre nicht erklärt worden, so wird dies als Steuerhinterziehung gewertet.
Dies führt u.a. dazu, dass die Veranlagungen bis zu 10 Jahre rückwirkend aufgerollt werden können (2 Entscheidungen des FG München).