Abgeltungssteuer ab 2009 [MEHR »]
Alle wichtigen vorgesehenen Steueränderungen ab 2007 [MEHR »]
Steueränderungen für 2006 [MEHR »]
Rentenbesteuerung ab 01.01.2005 [MEHR »]
Steueränderungen für 2004 [MEHR »]
Steueränderungen für 2003 [MEHR »]
Steueränderungen für 2003 [MEHR »]
Steueränderungen für 2002 [MEHR »]
Steueränderungen für 2000 [MEHR »]
Steuerreform 2001 bis 2005 [MEHR »]
Ab 2009 wird ein neues System bei der Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt.
Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören neben Dividenden und Zinsen nun auch Gewinne aus Verkäufen von Kapitalanlagen.
Die bisherige Spekulationsfrist von 1 Jahr entfällt; ebenso der Freibetrag von 512 €.
Zudem wird das Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft.
Die Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25% und ersetzt:
Dazu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (letztere nach einem besonderen Satz).
Die Abgeltungssteuer wird direkt bei den Banken einbehalten.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind somit in der Steuererklärung ab 2009 nicht mehr zu erfassen, es sei, es handelt sich um im Ausland erzielte ausländische Kapitalerträge.
Allerdings werden die Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, bei der Ermittlung des eigenen Einkommens bei Kindern für Zwecke des Kindergeldes / Kinderfreibetrages angesetzt.
Der Sparerpauschbetrag wird allerdings nicht mehr als schädliche Bezüge im Einkommensgrenzbetrag von 7.680 EUR mit erfasst .
Ein Werbungskostenabzug ist ab 2009 nicht mehr möglich.
Der bisherige Sparerfreibetrag (750 €) und die bisherige Werbungskostenpauschbetrag (51 €) werden zu einem Sparerpauschbetrag von 801 € (Verheiratete: 1.602 €) zusammengefasst.
Negative Kapitaleinnahmen (z.B. Stückzinsen) sind wie bisher von den positiven Kapitalerträgen abzuziehen.
Ein sich ergebenden Verlust ist nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar.
Liegt Ihr persönlicher Spitzensteuersatz unter 25%, so können Sie beantragen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Steuerveranlagung einbezogen werden. Die Abgeltungssteuer wird dann auf die Steuerschuld angerechnet.
Ebenso ist der Antrag sinnvoll, wenn Sie einen Anspruch auf Altersentlastungsbetrag haben.
Weitere Beispiele für eine Antragsveranlagung für den Fall, dass bei der Abgeltungssteuer etwas nicht berücksichtigt wurde. In diesem Fall wird nicht der persönliche Steuersatz, sondern die Abgeltungssteuer von 25% berechnet:
Es gibt großzügige Übergangsregelungen.
Gewinn aus Verkäufen von Aktien und Fondsanteile, die vor dem 1.1.2009 im Depot waren, werden nur dann versteuert, wenn die Haltefrist von 12 Monaten unterschritten wird (Rechtslage bis 2008).
Dies gilt nicht für Zertifikate ohne Kapitalgarantie, die nach dem 14.3.2007 erworben wurden.
Wie können Sie die Abgeltungssteuer vermeiden?
Eigentlich nicht.
Vergessen Sie nicht, einen Freistellungsauftrag in Höhe des Sparerpauschbetrages bei den Banken zu stellen.
Bei Kindern oder Geringverdienern sollten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Diese erhalten Sie, solange Ihre Einkünfte unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages und des Sonderausgaben-Pauschbetrages bleiben. Das sind im Jahr 2007 bei Alleinstehenden 7.700 EUR und bei Verheirateten 15.401 EUR.
Dann klicken Sie auf diesen Link bei 1&1